Die Buchhaltung – ein Hauptbestandteil unseres Angebots
Die Buchhaltung ist Teil unseres Angebots für gewerbliche Kunden. Sämtliche Geschäftsvorfälle müssen gemäß den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere des HGBs und den Grundsätzen einer ordnungsgemäßen Buchführung, sorgfältig verbucht werden. Diese Aufgabe nehmen wir Ihnen gerne ab.
Innerhalb der Buchhaltung kümmern wir uns auch um Ihre Finanzbuchhaltung. Dabei handelt es sich um das externe Rechnungswesen. Ziel dieses Buchhaltungsprozesses ist die Erhebung der relevanten Unternehmensdaten zur Darstellung des Gesamtergebnisses. Wir erfassen für Sie sämtliche Finanzströme Ihres Unternehmens, woraus eine vollumfassende Dokumentation Ihrer Vermögensverhältnisse resultiert. Dies machen wir mithilfe einer modernen Buchhaltungssoftware, die einen vollständigen Überblick ermöglicht. Zudem erfassen wir kontinuierlich Veränderungen, indem die verschiedenen Finanzströme umgehend verbucht werden.
Jahresabschlusserstellung für Gewerbetreibende
Zum Ablauf eines jeden Geschäftsjahres ist die Erstellung des Jahresabschlusses erforderlich. Der Jahresabschluss ist gesetzlich geregelt und ausgenommen von kleinen Gewerbetreibenden und Freiberuflern für alle gewerblich Tätigen verpflichtend. Je nach Art und Größe Ihres Unternehmens besteht der Jahresabschluss aus einer Bilanz, einer Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) und einem Anhang. Die Finanzbuchhaltung ist auch hier von Bedeutung. Sie liefert die Zahlen, die die Basis für das Erstellen des Jahresabschlusses bilden. Grundsätzlich hat die Erstellung des Jahresabschlusses zwei verschiedene Funktionen: die Zahlungsbemessungsfunktion und die Informationsfunktion. Zunächst also dient der Jahresabschluss sowohl der Ermittlung des Überschusses, welcher an etwaige Anteilseigner ausgeschüttet werden kann, als auch der Bemessung der jährlichen Steuer. Zudem informiert der Jahresabschluss die unternehmensinternen und -externen Adressaten umfassend über die aktuelle wirtschaftliche Lage des Unternehmens.