Die Steuererklärung – alle Jahre wieder
Schon der amerikanische Politiker Benjamin Franklin äußerte sich in Bezug auf die Steuer wie folgt: "Nur zwei Dinge auf dieser Welt sind uns sicher: Der Tod und die Steuer." Und weil sich diese Tatsache auf absehbare Zeit auch nicht ändern wird, bedarf es jährlich einer professionellen Steuererklärung, um das individuelle Steueraufkommen zu minimieren und den gesetzlichen Vorgaben zu genügen.
Zunächst einmal hat jeder Arbeitgeber eine elektronische Lohnsteuerkarte, die ihm dank seiner Steuer-ID individuell zuzuordnen ist. Arbeitgeber können somit leicht feststellen, wie hoch die zu entrichtende Lohnsteuer eines jeden Mitarbeiters ist. Anfang des Jahres bekommen Arbeitnehmer ihren Lohnsteuerbescheid über das Vorjahr. Anschließend besteht die Chance, eine Einkommenssteuererklärung einzureichen - einige müssen dies sogar tun. Die wenigsten Arbeitnehmer kennen jedoch die Möglichkeiten, die die Abgabe einer Steuererklärung bietet. Wir können Ihnen mit gutem Gewissen sagen, dass wir die Chancen zur Genüge kennen. Zusammen mit Ihnen holen wir das Optimum aus Ihrer Steuererklärung heraus.
Umsatzsteuererklärungen und Jahresabschlüsse für Unternehmer
Unternehmer sind zusätzlich zur Steuererklärung zu einer jährlichen Umsatzsteuererklärung verpflichtet. Seit 2011 muss diese elektronisch eingereicht werden - hierfür ist ein elektronisches Authentifizierungszertifikat notwendig. Gerne nehmen wir Ihnen alle Pflichten ab und kümmern uns professionell um Ihre Umsatzsteuererklärung.
Auch das Erstellen von Jahresabschlüssen für Unternehmen gehört zu unserem Angebot. Jährliche Pflicht der meisten Unternehmen ist das Erstellen einer Bilanz, einer GuV und evtl. eines Anhangs. Unsere jahrelange Erfahrung in diesem Bereich qualifiziert uns auch für diesen Service.